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Liposuktion Kassenleistung – ja oder nein?
Übernimmt Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung?
- Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Liposuktion?
- Wer darf die Fettabsaugung durchführen?
- Was muss für eine mögliche Kostenübernahme beachtet werden?
- Lesezeit: ca. 3 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Über den Autor
Die Ästheten – Medical Spa unter Leitung von Dr. Frank Rösken sind seit mehr als 20 Jahren renommierte Ansprechpartner für Schönheitslösungen auf höchstem Niveau.
Klassische Schönheitsoperationen wie zum Beispiel Fettabsaugung, Hautstraffungen an Gesicht und Körper oder Lidstraffungen sind dabei oft nur eine Möglichkeit. Schönende Methoden ohne Operation können sich mit klassischen Operationen nicht nur messen können, sie gehen vielfach sogar als Sieger hervor.
Auf unserer Webseite informieren wir regelmäßig über Neuigkeiten, Trends und Wissenswertes aus der modernen Beautymedizin.
Was genau ist eine Krankenkassenleistung?
Krankenkassen sind für die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung von Patienten verantwortlich. Krankenkassen übernehmen also medizinisch notwendige Operationen und Behandlungen.
Operationen oder Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind, sind keine Krankenkassenleistung.
Das bedeutet: Rein ästhetische Operationen oder Behandlungen werden von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Dies gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherungen.

Bezahlt die Krankenkasse eine Fettabsaugung?
Die Fettabsaugung, auch bekannt als Liposuktion, ist eine beliebte Schönheitsoperation. Grundsätzlich werden die Kosten für eine Schönheitsoperationen nicht von einer Krankenkasse übernommen. Dies gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Krankenversicherungen.
Wie so oft, ist die Sachverhalt allerdings komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Wir bringen Licht ins Dunkel und informieren, wann die Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung übernimmt , welche Grenzen es für die Kstenübernahme gibt und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Lesen Sie nachfolgend alle Infos zu einer möglichen Kostenübernahme einer Fettabsaugung durch die Krankenkassen.
Werden ästhetische Operationen wie eine Fettabsaugung von der Krankenkasse übernommen?
Ästhetische Operationen oder Behandlungen sind Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind. Sie werden also nicht zur Verbesserung der Gesundheit eingesetzt.
Die Liste der Möglichkeiten ist dabei lang. Mögliche ästhetische Operation oder Behandlungen können zum Beispiel sein:
—
- Fettabsaugung
- Lidstraffung
- Facelift
- Fadenlift
- Faltenunterspritzung
- Fett-weg-Spritze
- Kryolipolyse

Kann eine Liposuktion medizinisch notwendig sein?
Eine Fettabsaugung ist eine ästhetische Operation zur Körperformung. Der medizinische Fachbegriff lautet Liposuktion.
Der Begriff Fettabsaugung beschreibt eine Operation, bei der Fettzellen an bestimmten Stellen mit einer Liposuktionskanüle abgesaugt werden. In der Regel wird die Liposuktion im Rahmen einer sogenannten Schönheitsoperation durchgeführt.
Der Begriff Schönheitsoperation bezeichnet ästhetisch chirurgische formverändernde Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind. Die Indikation ist also nicht medizinisch begründet, sondern geht auf den Wunsch des Patienten zurück (elektiver Eingriff).
Wer darf eine Fettabsaugung durchführen?
Ästhetisch-chirurgische Eingriffe wie zum Beispiel eine Fettabsaugung finden fachübergreifend statt. Sie dürfen grundsätzlich von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen durchgeführt werden. (u. a. Allgemeinchirurgen, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Dermatologen, Plastische Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner).
Oft wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Schönheitschirurg“ oder „Schönheitsarzt“ genutzt. Dieser stellt jedoch keinen Facharzttitel dar und kann verwirrend wirken.
Fundierte Erfahrung und Kompetenz im Bereich Fettabsaugung haben Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Diese haben im Rahmen ihrer mehrjährigen Facharztausbildung einen umfangreichen Katalog an Operationen zu erfüllen und verfügen demnach über entsprechende Erfahrung und Expertise.
Es empfiehlt sich, eine Fettabsaugung bei einem Spezialisten für Fettabsaugung durchführen zu lassen. Ob eine Fettabsaugung als Kassenleistung anerkannt wird, entscheidet jede Krankenkasse individuell. In der Regel wird eine Fettabsaugung als medizinisch nicht notwenig eingestuft. Sie wird dann nicht als Kassenleistung eingestuft und dementsprechend auch nicht übernommen.
Für wen ist eine Fettabsaugung grundsätzlich geeignet?
Die Fettabsaugung ist geeignet für Menschen mit Normalgewicht, die sich an lokalen, klar begrenzten Fettdepots stören. Typische Stellen für eine Fettabsaugung sind zum Beispiel:
- Taille (Love Handels)
- Bauch
- Oberschenkel außen (Reiterhosen)
- Oberarme
- Doppelkinn
Zahlt die Krankenkasse für Methoden zur Gewichtsreduktion?
Insbesondere Menschen mit starkem Übergewicht suchen oft nach Lösungen für eine Gwichtsreduktion, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Da eine Fettabsaugung keine Methode zur Gewichtsreduktion ist, kann sie von der Krankenkasse auch nicht übernommen werden.
Methoden zur medizinisch notwendigen Gewichtsreduktion können hingegen von der Krankenkase übernommen werden. Diese Methoden können zum Bespiel ein Magenballon oder ein medizinisches Abnehmprogramm sein. Eine medizinische Methode zur Gewichtsreduktion kann ein sogenannter Magenballon sein. Die Voraussetzungen hierfür sind klar geregelt. Die Kosten für einen Magenballon werden bei entsprechenden Voraussetzungen von der Krankenkasse in der Regel übernommen.
Informationen zu einem Magenballon finden Sie auf Webseiten von Ärzten mit Spezialisierung auf diese Behandlung. Dr. Rösken führt keine Behandlung zur Gewichtsreduktion mit Magenballon durch und kann keine Empfehlung aussprechen.Bitte wenden Sei sich hierzu an Ihren Hausarzt.
Zahlt die Krankenkasse für eine Fettabsaugung bei Lipödem?
Ein Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung, die in der Regel bei Frauen auftritt. Wenn durch konservative Behandlungen keine Verbesserung möglich ist, kann ein Lipödem mit einer Fettabsaugung behandelt werden. Insbesondere Ärzte mit Spezialisierung auf Fettgewebe sind gute Ansprechpartner bei der Behandlungsplanung.
Das Lipödem wird in Graden diagnostiziert. Ab Lipödem Grad 3 besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse. Damit diese Übernahme erfolgen kann, müssen Beschwerden vorliegen, deren Ursache im Lipödem begründet sind.
Für eine Kostenübernahme der Fettabsaugung durch die Krankenkasse muss ein ärztliches Gutachten für ein Lipödem Grad 3 oder mehr vorliegen. Das Gutachten muss von einem unabhängigen Arzt erstellt werden. Der operierende Arzt darf das Gutachten nicht ausstellen. Ob die Kosten für ein Fettabsaugung von der Krankenkasse bei einem Lipödem Grad 3 übernommen werden, entscheidet jede Krankenkasse individuell. Hier gibt es keine einheitliche Regelung.
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Als Experte für Bodyforming und Fettendernung gibt Dr. Rösken sein Wissen in fachärztlichen Schulungen an Kollegen weiter und informiert Patienten und Fachkreise regelmäßig über Trends und Neuigkeiten in der ästhetischen Medizin.
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Erfahrung und Kompetenz
Behandlungen wie die Fettabsaugung werden von Dr. Rösken und seinem Team mit viel Erfahrung und Fingespitzengefühl umgesetzt.
Neben der klassischen Liposuktion ist sind schonende Methoden wie die Lipolyse mit Aqualyx oder die Kryoliolyse mit Coolsculpting ein wichtiger Bestandteil im Behandlungsspektrum.

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Dieser Text wurde sorgfältig erstellt, um Lesern wertvolle Informationen zu bieten. Er soll bereits im Vorfeld eines Beratungsgesprächs über den Ablauf der Behandlung, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie anfallende Kosten aufklären.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Inhalte dieser Seite keine ärztliche Fachberatung ersetzen können.
Die Informationen beruhen auf aktuellen medizinischen und rechtlichen Standards und wurden durch Dr. med. Frank Rösken, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor der Veröffentlichung geprüft und verifiziert.
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